AUS
GEGEBENEN ANLASS:
Da ich
aus verlässlicher Quelle - ausserhalb der Fa.
CHV Container Handels- und Vermietungsgesellschaft m.b.H. (kurz CHV Container genannt)
- erfahren habe, dass von der Fa. CHV Container verbreitet wird, ich wäre durch
die Fa. CHV Container gekündigt worden, entspricht nicht der Tatsache und erfüllt
somit u. a. den Tatbestand der Verleumdung sowie des Rufmordes.
Hierzu folgender
Sachverhalt bzw. Richtigstellung:
Am
27.12.2023 habe ich persönlich bei Hrn. Ing. Wolfgang WEINRICH - seines Zeichens
Geschäftsführer der Fa. CHV Container - fristgerecht mit Ende des laufenden Monats (31.12.2023) und einem Monat gesetzlicher Kündigungsfrist (zum 31.01.2024)
meinen Dienstvertrag gekündigt und mein schriftliches Kündigungsschreiben übergeben.
Meine
Kündigung wurde angenommen und für das eine, noch ausstehende Arbeitsmonat bis
zum 31. Jänner 2024 eine Dienstfreistellung vereinbart.
Meine
schriftliche Kündigung ist mit diesem Link download- und somit öffentlich
einsehbar ->
Etwaige verbreitete Gerüchte der Fa.
CHV Container in denen behauptet wird, ich sei von der Fa. CHV Container
gekündigt worden, sind somit unwahr!
Sollte
ich hierzu nochmals anderslautende Aussagen wahrnehmen, mir übermittelt
oder anderweitig verbreitet werden, behalte ich mir
rechtliche Schritte vor.
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